Bescheid überprüfen lassen
Um überhaupt Leistungen zu erhalten, müssen Sie so früh wie möglich einen Antrag beim JobCenter stellen, der nach Ablauf des Bewilligungszeitraums immer wieder neu gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag in der Regel nur auf den Monatsersten zurückwirkt!
Tipp Nr. 1
Ein Antrag kann auch formlos gestellt werden, das Standartformular und fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Der auf ein Blatt Papier von Hand geschriebene Satz „Ich beantrage Leistungen nach SGB II“ mit Namen, Adresse und Unterschriften ist schon ausreichend. Sie müssen die Antragstellung aber nachweisen können! Machen Sie immer eine Kopie von dem Schreiben. Das Schreiben übersenden Sie am besten per Fax mit verkleinerter Kopie auf dem Sendebericht oder Sie geben das Original mit einem Zeugen persönlich ab und lassen sich eine Empfangsbestätigung eines JobCenter – Mitarbeiters auf der Kopie geben.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, wird die Behörde die beantragte Leistung ablehnen oder (teilweise) bewilligen und Ihnen einen Bescheid erteilen. Oder Sie erhalten nach einer Bewilligung einen weiteren Bescheid, in dem Leistungen zurückgefordert werden oder gar eine Sanktion gegen Sie verhängt wird.
Tipp Nr. 2
Das JobCenter ist verpflichtet, jeden Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid zu erteilen. Macht das JobCenter nichts, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.
Es ist extrem wichtig, jeden Hartz IV – Bescheid gleich nach Erhalt auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen. Oft weisen die Bescheide der JobCenter noch wesentlich mehr Fehler auf, als der Mandant bisher gesehen hat. Das liegt auch an der sich ständig verändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Hartz IV – Rechts.
Tipp Nr. 3
Nutzen Sie unser Angebot der Onlineprüfung. Wir bieten Ihnen mit der Onlineprüfung eine Ersteinschätzung der Rechtwidrigkeit Ihres Hartz IV – Bescheids. Wir prüfen, ob ein offensichtlicher Beratungsbedarf besteht. Die Onlineprüfung ist sehr einfach und vorteilhaft für Sie. Übersenden Sie einfach eine Kopie des Bescheids per Telefax, als E‑Mail-Anhang oder über WhatsApp.
Beachten Sie unbedingt, rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Mehr dazu lesen Sie auf der nächsten Seite.