Johannes Pschierl – Ihr Anwalt
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwalt Pschierl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, schwerpunktmäßig im Sozial- und Arbeitsrecht. Bereits im Jahr 2009 nahm er an Sitzungen des Sozialgerichts München zu den Fachgebieten Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung teil und machte sich mit Aufgabengebiet und Arbeitstechniken eines Sozialgerichts sehr gut vertraut. Im Rahmen des Referendardienstes war er neben seinem Engagement in einer mittelständischen Anwaltskanzlei für das Landgericht München II, die Staatsanwaltschaft München II sowie das Sozialreferat der Landeshauptstadt München tätig. Rechtsanwalt Pschierl wurde am 28. August 2014 durch die Rechtsanwaltskammer München zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Damit ist er prozessführungsberechtigt vor sämtlichen Gerichten der Sozial-gerichtsbarkeit sowie vor allen Amts‑, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands.
Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte
Hartz IV – Recht/ Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Richtige Antragstellung von Hartz IV – Leistungen
- Eingliederungsvereinbarung
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- Rückforderung von Leistungen/ Anhörung
- Kürzung der Leistung
- Sanktionen durch das JobCenter
- vorläufige Leistungsbewilligung
- Mehrbedarfe/ Alleinerziehungszuschlag
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- 1 € — Job
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Umzüge
- Erstausstattung für die Wohnung
- Sonderleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Bedarfsgemeinschaft / Einstandsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft / Wohngemeinschaft
- Darlehen des JobCenters
- Unzumutbare Arbeit
- Hartz IV für EU-Bürger