Johannes Pschierl – Ihr Anwalt

Beruf­li­cher Werdegang

Rechtsanwalt Pschierl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, schwerpunktmäßig im Sozial- und Arbeitsrecht. Bereits im Jahr 2009 nahm er an Sitzungen des Sozialgerichts München zu den Fachgebieten Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung teil und machte sich mit Aufgabengebiet und Arbeitstechniken eines Sozialgerichts sehr gut vertraut. Im Rahmen des Referendardienstes war er neben seinem Engagement in einer mittelständischen Anwaltskanzlei für das Landgericht München II, die Staatsanwaltschaft München II sowie das Sozialreferat der Landeshauptstadt München tätig. Rechtsanwalt Pschierl wurde am 28. August 2014 durch die Rechtsanwaltskammer München zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Damit ist er prozessführungsberechtigt vor sämtlichen Gerichten der Sozial-gerichtsbarkeit sowie vor allen Amts‑, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands.

Inter­es­sens- und Tätigkeitsschwerpunkte

Hartz IV – Recht/ Grund­si­che­rung für Arbeits­su­chen­de (SGB II)

  • Rich­ti­ge Antrag­stel­lung von Hartz IV – Leistungen
  • Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung
  • Auf­he­bungs- und Erstattungsbescheid
  • Rück­for­de­rung von Leistungen/ Anhörung
  • Kür­zung der Leistung
  • Sank­tio­nen durch das JobCenter
  • vor­läu­fi­ge Leistungsbewilligung
  • Mehrbedarfe/ Allein­er­zie­hungs­zu­schlag
  • Anrech­nung von Ein­kom­men und Vermögen
  • 1 € — Job
  • Kos­ten der Unter­kunft und Heizung
  • Umzü­ge
  • Erst­aus­stat­tung für die Wohnung
  • Son­der­leis­tun­gen bei Schwan­ger­schaft und Geburt
  • Bedarfs­ge­mein­schaft / Ein­stands­ge­mein­schaft / Haus­halts­ge­mein­schaft / Wohngemeinschaft
  • Dar­le­hen des JobCenters
  • Unzu­mut­ba­re Arbeit
  • Hartz IV für EU-Bürger