Klage erheben
Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat. Spätestens einen Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheids muss die Klage beim Gericht eingegangen sein.
Tipp Nr. 6
Klagen vor dem Sozialgericht sind für ALG II Empfänger kostenfrei, egal ob Sie das Verfahren gewinnen oder verlieren. Scheuen Sie sich daher nicht, das JobCenter zu verklagen.
Lediglich für den Rechtsanwalt muss Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das Formular für die Antragstellung finden Sie ebenfalls im Downloadbereich dieser Homepage.
Tipp Nr. 7
Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Prozesskostenhilfeantrag möglichst bald dem Gericht vorlegen. Anderenfalls bringen Sie den Erfolg Ihres Verfahrens in Gefahr.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt in der Regel diese die Anwaltskosten im Klageverfahren. Dann muss kein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden.